Wochenaufenthalt - Wochenaufenthalter
Definition Wochenaufenthalter:
"Wochenaufenthalter sind Personen, die an den Arbeitstagen am Arbeitsort übernachten und die arbeitsfreie Zeit (in der Regel Wochenenden) regelmässig an einem andern Ort (sog. Familien- oder Freizeitort) verbringen." (» Kantonales Steueramt Zürich).
Ein Wochenaufenthalter darf nur während der Woche am Arbeitsort wohnen. Er ist verpflichtet, während den Wochenenden an seinen Wohnsitz zurückzukehren, d.h. dorthin, wo sein Heimatschein deponiert ist. Wochenaufenthalter haben der Einwohnerkontrolle einen Heimatausweis (wird von der zivilrechtlichen Wohnsitz-Gemeinde ausgestellt) zu übergeben. Die Steuerverwaltung prüft in regelmässigen Zeitabständen, ob die Voraussetzungen für einen Wochenaufenthalt erfüllt sind.
Steuern
Der Abzug für auswärtigen Wochenaufenthalt kann beansprucht werden, sofern dieser beruflich bedingt ist (Kriterien sind insbesondere die Distanz zwischen Wohnort und Arbeitsort, die Erschliessung durch öffentliche Verkehrsmittel oder unregelmässige Arbeitszeiten). Ein Wochenaufenthalter lebt z.B. im Kanton Graubünden, arbeitet aber im Kanton Zürich, wo er während der Woche wohnt. Als Wochenaufenthalter bezahlt er seine Steuern im Kanton Graubünden. Dabei kann er die Kosten für das auswärtige Zimmer, für Verpflegung und die Fahrkosten zwischen Wohnort und Arbeitsort in Abzug bringen.
Krankenkassenprämie bei Wochenaufenthalt
Der gesetzliche Wohnsitz, wo man die Steuern bezahlt und angemeldet ist, gilt bei Wochenaufenthalt für die Berechnung der obligatorischen Krankenkassenprämie.
| Informationen |
Wochenaufenthalt: Nicht verhältnismässige AngabenDie Angaben über Wochenaufenthalter bei der Einwohnerkontrolle
dürfen den Umfang des Notwendigen nicht übersteigen. Nicht
gefragt werden darf nach den Zahlen der letzten Steuerveranlagung,
nach der Anzahl der Zimmer der Mietwohnung, nach Name,
Vorname und Geburtsdatum des Konkubinatspartners, nach Name,
Vorname, Adresse und Geburtsdatum der nächsten Familienangehörigen
sowie nach Mitgliedschaften in Vereinen sowie nach deren
Name und Ort des Vereins. Diese Angaben sind allesamt nicht
erforderlich und daher unverhältnismässig. Weiter Nicht gefragt werden darf, mit welchem Verkehrsmittel die
Fahrten zwischen Wohnort und Wochenaufenthaltsort zurückgelegt
werden, ob es sich um eigene oder vom Vermieter zur Verfügung
gestellte Möbel handelt oder wo sich der Hausarzt und Zahnarzt
befinden. Auch Fragen zu zu Freizeit- oder politischen Aktivitäten
und zur Arbeitsplatzsituation (wie z.B. Dauer des Arbeitsweges,
gewähltes Verkehrsmittel, Beschäftigungsgrad) sind nicht
erforderlich und daher unverhältnismässig. Ergeben sich im Einzelfall
Unklarheiten, kann die Gemeinde bei der betroffenen Person weitere
Auskünfte einholen, soweit dies notwendig ist. Auch kann die
Richtigkeit einzelner Angaben stichprobenweise überprüft werden.
Weiter Die Frage, welche Angaben über Wochenaufenthalter in einer
Gemeinde erfasst werden dürfen, stellt sich in regelmässiger
Weise. Bereits früher hat der Datenschutzbeauftragte ausführlich
zu diesen Fragen Stellung bezogen und definiert, welche Daten
über Wochenaufenthalter bearbeitet werden dürfen. Dabei wurde
auch ein Muster-Fragebogen für den Wochenaufenthalt erstellt.Weiter |
Die Familie zählt mehr als die ArbeitEine grosse Wohnung allein ist kein ausreichender Grund, um einen Wochenaufenthalter am Arbeitsort für steuerpflichtig zu erklären. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Mit Stellenantritt als Dozent an der Luzerner Hochschule für Technik und Architektur in Horw LU mietete ein heute 46-jähriger Mann aus dem Kanton Zug eine 4-Zimmer-Wohnung an seinem neuen Arbeitsort. Gleichzeitig meldete er sich als Wochenaufenthalter in Horw an. Seine Steuern bezahlte er aber weiterhin im steuergünstigen Kanton Zug. » weiter Quelle: www.ktipp.ch, 18. Oktober 2008 |
Jagd auf SteuerzahlerDie Frage, wo sich der Lebensmittelpunkt einer Person befindet, ist umstritten. Vor allem in den grösseren Städten, wo Tausende von so genannten Wochenaufenthalter leben – davon soll es in der ganzen Schweiz etwa 100'000 geben. Ein Wochenaufenthalter lebt beispielsweise im Kanton Graubünden, arbeitet aber in Zürich, wo er während der Woche wohnt. Üblicherweise muss er seine Steuern an seinem Wohnsitz zahlen. » weiter Quelle: www.selezione.ch |
Definition: Wohnsitz (Rechtsquellen: Bundesrecht)Bundesverfassung Art. 24 Zivilgesetzbuch Art. 23 Zivilgesetzbuch Art. 24 Quelle: Handbuch für solothurnische Gemeinden: Einwohnerkontrolle |
Handbuch für solothurnische Gemeinden: Einwohnerkontrolle > WochenaufenthaltWer an seinen freien Tagen regelmässig an den bisherigen Wohnsitz zurückkehrt, begründet am anderen Ort einen Wochenaufenthalt. Der Wochenaufenthalter ist am Arbeitsort grundsätzlich weder stimmberechtigt noch steuerpflichtig. Welche Wochenaufenthalter sind „echte Wochenaufenthalter“? Welche Wochenaufenthalter geniessen lediglich die steuerlichen Vorteile der Wohnsitz-Gemeinde? Zum Teil ist dies eine „fliessende Definition“ mit einer grossen Grauzone! Es ist oft schwierig, eine Person zur Hinterlegung des Heimatscheines
zu zwingen, wenn sie bloss Wochenaufenthalt begründen
will. Selbst wenn die Sachlage eindeutig zu Ungunsten des Betroffenen
liegt kann oft weder die Anmeldung, noch die Verlängerung des
Wochenaufenthaltes zwecks Begründung des zivilrechtlichen Wohnsitzes
verweigert werden! Es gibt hier nur eine Lösung: die
Steuerverwaltung bzw. Kant. Veranlagungsbehörde verfügt einen
steuerrechtlichen Wohnsitz. Diese prüft aufgrund eines Fragebogens
die Sachlage und verfügt rechtskräftig, wo die Steuerpflicht
zu erfüllen ist. Quelle: Kanton Solothurn |